Muss ein Bundesfinanzminister rechnen können?

Von am Dez 7, 2018 in Allgemeines |

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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: „Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene müssen neu berechnet werden. Die bisherige Regelung verstößt gegen die Verfassung.“

Für unseren Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble heißt dies natürlich nicht unbedingt, „dass die Hartz-IV-Sätze angehoben werden müssen“. Da bin ich jetzt doch langsam besorgt um die geistige Verfassung unseres Finanz-Häuptlings. Zum einen fürchtet er den Terror aus den eigenen Reihen, indem er sich seit Jahren für den gläsernen Bürger engagiert. Aber das ist ja so wohl nicht. Es geht Ihm natürlich in erster Linie um die Sicherheit von Volk und Land. Ein islamischer Fundamentalist hat natürlich wesentlich mehr Prass und Hass auf unsere Politiker als einer der vielen Millionen Hartz-IV-Empfänger oder einer der ehemaligen Firmen-Inhaber und Arbeitsgeber, die aufgrund von politischen Fehl-Entscheidungen, wahnwitzigen Steuerbelastungen und irrsinnigen Finanzspritzen gegenüber denen, die unser Land seit Jahren geradezu vorsätzlich in den Ruin treiben, zum Hartz-IV-Empfänger wurde. Also was will er hier wieder bezwecken? Will er tatsächlich das Kapital unseres Volkes schützen oder nur sein eigenes bereichern? Glaubt er ernsthaft das Bundesverfassungsgericht meint, die Sätze wären zu hoch? Oder gehen Ihm die erhaltenen Bestechungsgelder aus? Jetzt werden natürlich erst einmal die 1.500 Steuersündern mit einem Konto in der Schweiz genauestens überprüft, d. h. nachdem die eigenen Daten sowie die seiner Partei-Kollegen aussortiert und ins Nirvana befördert wurden. Nicht das wieder einmal 100 Mille, wie die von Waffenhändler Karlheinz Schreiber, „zuhause in der Schublade“ vergessen worden sind. Die 2,5 Millionen Euro für diese CD zahlen natürlich wieder wir. Aber im Gegenzug werden ja über 100 Millionen hinterzogene Steuern versprochen. Was davon tatsächlich beim Finanzamt oder gar bei der Bevölkerung ankommt, in welcher Form auch immer, steht natürlich in den Sternen.

Wo wir gerade bei Verbrechern und Betrügern sind: Ein Umbenennen von Hartz IV wäre vielleicht auch einmal angebracht, damit eine der größten deutschen Reformen nicht länger nach einem verurteilten Kriminellen benannt wäre. Aber denken Sie an die Worte des großen türkischen Dichters Nazim Hikmet: Ein Mistkäfer wird nicht schöner, wenn man ihn anders nennt!

Zu erwähnen bei diesem Urteil ist auch noch die Tatsache, dass hunderttausende Hartz-IV-Empfänger zum Teil einen erheblichen Teil Ihres Regelsatzes zur Mietzahlung beisteuern müssen, da diese oft auf völlig unrealistischen Berechnungsgrundlagen beruhen. Dies wurde hier in keinster Weise erörtert oder berücksichtigt. Immerhin bemängelten die Richter die sogenannten „Schätzungen ins Blaue hinein“.

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