Selbstmord-Versuch von Minderbemittelten wird staatlich unterstützt!

Von am Sep 27, 2018 in Allgemeines |

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Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer (z. B. schwebendes Verfahren vor dem Sozialgericht), nicht krankenversichert sein, brauchen Sie nach einem missglückten Selbstmord-Versuch keine Angst vor einem Zwangsurlaub in der geschlossenen Psychiatrie (i. d. R. mind. 3 – 6 Wochen) zu haben. Dort fliegen Sie nämlich direkt am nächsten Tag raus sobald fest gestellt wurde, dass Sie nicht krankenversichert sind. Eine ambulante oder gar stationäre Therapie ist dann natürlich auch völlig ausgeschlossen. Aktuell sind über 200.000 Menschen in Deutschland ohne Krankenversicherung. Dass insbesondere bei diesen Menschen die Gefahr von Depressionen und Selbstmord-Gedanken, aufgrund Ihrer scheinbar ausweglosen finanziellen Situation, besteht, nimmt unser Staat billigend in Kauf. Ein verurteilter Frauen- oder Kinderschänder kann jedoch jahrelang auf Staatskosten finanziert werden. So nebenbei erwähnt: Ein einzelner Tag in einer geschlossenen Psychiatrie kann bis zu 500,00 €!!! kosten! Spätestens hier sollte man sich einmal darüber Gedanken machen, was mit der Einführung und Umsetzung von Hartz IV eigentlich erreicht wurde (oder gar beabsichtigt war?). Die deutsche Geschichte zeigt überdeutlich zu welch kranken politischen und gesellschaftlichen Handlungen Sie fähig war und vielleicht wieder ist! Selbst auf einige mittlerweile bekannt gewordenen Selbstmorde, welche nachweislich aufgrund finanzieller Nöte durch einen Absturz in Hartz IV erfolgten, zeigt unsere Regierung keinerlei Reaktion. Natürlich ist man als Harz IV-Empfänger plichtkrankenversichert, aber mehr als 200.000 Menschen in Deutschland wird sogar diese Leistung versagt oder aus Unwissen und Scham nicht beantragt.

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